Stammtisch Kai
Satzung des Stammtisches


 

  1. Mitglied kann jeder werden. Über Neuaufnahmen entscheidet die
    Vorstandschaft.
  2. Jeden ersten Freitag im Monat ist Pflichtstammtisch. Erscheint ein
    Mitglied zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr nicht, muß es 2.00 Euro
    in die Kasse zahlen.

  3. Über eventuelle Verschiebungen des Pflichtstammtisches entscheidet
    die Vorstandschaft.
  4. Bei Betreten des Stammlokals hat das Mitglied vor dem Hinsetzen zu
    läuten, andernfalls ist 2.00 Euro in die Kasse zu zahlen.

  1. Der Jahresbeitrag beträgt 10.00 Euro.

  1. Wehrpflichtige sind von allen finanziellen Leistungen befreit, vergessen
    sie allerdings das Läuten, müssen sie ebenfalls 2.00 Euro in die Kasse
    bezahlen.

  1. Die Vorstandschaft entscheidet über den Ausschluss eines Mitglieds.

  1. Die Mitgliedschaft endet mit Erklärung des Austritts oder der
    Erklärung über den Ausschluss. Ferner erlischt die Mitgliedschaft mit Ablauf
    des Kalenderjahres, in dem kein Beitrag oder keine ausstehenden Beträge
    beglichen wurden.
  2. Über die Auflösung des Vereins und der damit verbundenen Verwendung
    des Vereinsvermögens kann ausschließlich in der Jahreshauptversammlung
    entschieden werden.
  3. Satzungsänderungen sind der Jahreshauptversammlung vorbehalten.
  4. Entstehen Zweifel an der Auslegung dieser Satzung, entscheidet die
    Vorstandschaft.

Kai, den 03.01.2014          

(Michael Moosner)

1. Vorstand

Zurück zur Startseite

 


Letzte Änderung: 03.01.2014